Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses, vier Carport- und zwei offene KfZ-Stellplätze und eines Anbaus an das bestehende Einfamilienhaus; Am Buchzagl 1, FlNr. 194


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.11.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt davon Kenntnis, dass die vorgelegte Eingabeplanung nicht unerheblich von der damaligen Planung zum mittlerweile erlassenen Vorbescheid vom 10.07.2020 abweicht.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die straßenmäßige Erschließung des Grundstücks über die Straße „Am Buchzagl“ ist nicht gesichert. Diese Straße wurde zum 01.01.2017 von einem beschränkt öffentlichen Weg zu einer Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Bayer. Straßen- und Wegegesetz). Für die Straße besteht zudem eine Widmungsbeschränkung, nach der die Nutzung in der Zeit vom 01.11. – 30.04. eines jeden Kalenderjahres als Fußweg beschränkt ist. In der Zeit vom 01.05. – 31.10. eines jeden Kalenderjahres ist die Nutzung auf „nur für Anlieger“ beschränkt.
Damit ist die Erschließung über die Straße „Am Buchzagl“ ganzjährig nicht sichergestellt.
Ein „Heranfahren“ an das Grundstück über die Dorfstraße ist möglich, jedoch können die Gebäude nur nach Überwindung einer nicht unerheblichen Steigung nur fußläufig über eine schmale Treppe erreicht werden. Stellplätze können dort nicht nachgewiesen werden.

Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. 

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Diese können aufgrund der halbjährlichen Widmung der Straße „Am Buchzagl“ als Fußweg nur unzureichend auf dem Baugrundstück gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen werden.

Die Abstandsflächen werden entsprechend der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe eingehalten.

Das geplante Flachdach des Anbaus an das Bestandsgebäude entspricht in seiner Form nicht der umgebungstypischen Bauweise. In der näheren Umgebung findet sich kein Bezugsobjekt, das diese Dach- und Bauform aufweist.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 24.08.2022 11:32 Uhr