Antrag auf Baugenehmigung zum Oberbodenauftrag auf landwirtschaftliche Fläche; FlNr. 1457/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.11.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der geplante Oberbodenauftrag ist nicht verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr.9 BayBO, da sie sich über eine Fläche von mehr als 500 m² erstrecken soll. Auf die Lage im Innen- oder Außenbereich kommt es nicht an (RN 106 zu Nr. 2.9.1 Kommentar zur Bayerischen Bauordnung).

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet. Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Eventuell weitere notwendige Genehmigungen (z.B. Boden-/Gewässerschutz) sind von den entsprechenden Fachstellen einzuholen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:32 Uhr