Entscheidung über Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion vom 25.01.2021 zur Änderung der Abstandsflächensatzung (Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2021 ö 6

Beschluss

Der 1. Bürgermeister stellt folgenden Beschlussantrag der SPD-Gemeinderatsfraktion zur Abstimmung (Anlage 4 zu dieser Niederschrift):

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über abweichende Maße der Abstandflächentiefe gem. Art. 81 Abs. 1 Nr.  6 lt. a Bayerische Bauordnung, § 2 Abstandsflächentiefe wie folgt zu ändern:

§ 2 Abstandsflächentiefe

Abweichend von Art. 6 Abs. 5 S. 1 BayBO beträgt die Abstandsfläche im Gemeindegebiet außerhalb von Gewerbe-, Kern-  und Industriegebieten, festgesetzten urbanen Gebieten 0,6 H, mindestens jedoch 3 m. Vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge genügen in diesen Fällen 0,4 H, mindestens jedoch 3 m, wenn das Gebäude an mindestens zwei Außenwänden Satz 1 beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 16

Datenstand vom 24.08.2022 09:36 Uhr