Entscheidung über Antrag von Bewohnern der König-Otto-Straße auf Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.02.2021 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass von Anwohnern der König-Otto-Straße der Wunsch nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung oder alternativ der Einbau von geschwindigkeitsreduzierenden Fahrbahneinbauten geäußert wurde. Gemäß § 49 Abs. 9 S. 3 StVO dürfen   Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in § 49 Abs. 1-8 StVO genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt. Auf Grund einer Stellungnahme der PI Kiefersfelden weist die Ortsstraße „König-Otto-Straße“ keine signifikante Unfallhäufigkeit auf, so dass auch von keiner besonderen Gefahrenlage auszugehen ist. Der Gemeinderat stellt fest, dass auf Grund dieser Sachlage keine Möglichkeit besteht, eine Geschwindigkeitsbegrenzung anzuordnen. Weiter stellt er fest, dass für den Einmündungsbereich der König-Otto-Straße in die Staatsstraße 2089 Umbaupläne vorliegen. In die Ausführungsplanung für diese Maßnahme sollen auch Überlegungen für geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in diesem Bereich einfließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 24.08.2022 09:36 Uhr