Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Bürogebäudes mit Nebennutzungen, Kaiserreich-Str. 15, FlNrn. 396, 395/7; hier: Erteilung gemeindliches Einvernehmen zu Abweichungsantrag


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.09.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von den vorgelegten überarbeiteten Planunterlagen Kenntnis. 

Die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden auch bei den überarbeiteten Planunterlagen eingehalten. 

Das Vorhaben ist daher nach § 30 Abs. 2 BauGB zulässig, da es dem Bebauungsplan nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Das gemeindliche Einvernehmen wird zu den geänderten Planunterlagen unter weiterer Beachtung der mit Beschluss vom 19.05.2021 und im Bebauungsplan gesetzten Auflagen (Hochwasserschutz, Schallschutz, Werbeanlagen) sowie zu der im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 10:34 Uhr