Beschlussfassung über die Erhebung von gebühren in den Kindertagesstätten im Zusammenhang mit der coronabedingten Schließung der Einrichtungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses, 08.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungs- und Finanzausschuss Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses 08.02.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt, den Anteil von 30 % des Beitragsersatzes durch den Freistaat Bayern zu übernehmen. 
Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als 5 Tagen betreut wurde, leistet der Freistaat Bayern für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat (Januar, Februar) keinen Beitragsersatz. Wie sich die teilweise Inanspruchnahme der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen auf die Elternbeiträge auswirkt, richtet sich nach dem jeweiligen Betreuungsvertrag der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
der Gemeinde Kiefersfelden. Die entsprechenden Beiträge für Januar und Februar 2021 werden rückwirkend erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:35 Uhr