Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplans "Schöffau" gemäß § 13 BauGB auf FlNr. 590/5 - Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplans „Schöffau“ im Bereich der FlNr. 590/5, Gachenweg 5, im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB Kenntnis.

Der Technische Ausschuss beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schöffau“ im genannten Bereich in folgenden Punkten zu ändern:

  • Verschiebung des Baufensters für das Haupthaus
  • Erweiterung des Baufensters für Garagen/Nebenanlagen
  • Drehung der Firstrichtung um 90°
  • Festsetzung von 2 Vollgeschossen zzgl. Dachgeschoss

Der Entwurfsplan vom 07.12.2022 des Planers Andreas Buchauer, Oberaudorf,  ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt als Anlage Nr. 1 der Niederschrift bei.

Begründung:
Im Zuge des Abrisses des Bestandsgebäudes soll der Neubau zur besseren Nutzbarkeit des Grundstücks anders platziert werden. Zudem soll die Firstrichtung zur optimalen Ausnutzung von Solarenergieanlagen um 90° gedreht werden. Um zudem gut nutzbaren Wohnraum schaffen zu können, soll ein Kniestock zur Schaffung eines Dachgeschosses (kein Vollgeschoss) ermöglicht werden.
Durch diese Änderung soll die vorhandene Fläche optimal zu Wohnzwecken genutzt werden.

Die Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Daher wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.02.2023 11:23 Uhr