Vorstellung des überarbeiteten Entwurfs und Beschlussfassung über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2023 ö beschließend 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 1, frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs.  1 BauGB, frühzeitige Beteiligung der Behörden, Kenntnis.

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 43. Änderung des Bebauungsplans „Vom Klausfeld“ in der Fassung vom 17.01.2022, unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Entwurf der 43. Änderung des Bebauungsplans „Vom Klausfeld“ in der Fassung vom 17.01.2022 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:07 Uhr