Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB über den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans "Penz-Bichl" auf den FlNrn. 847 und 912/30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom geschilderten Sachverhalt Kenntnis. Durch die beschlossene Aufstellung des Bebauungsplans „Penz-Bichl“ wird eine städtebauliche Ordnung auf den FlNrn. 847 und 912/30 auf Grundlage des genehmigten Bauvorhabens vom 21.05.2021 angestrebt.

Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage des § 16 Abs. 1 BauGB zur Sicherung ebendieser Planung den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB, wie sie als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt.

Die Satzung über den Erlass einer Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.06.2023 08:15 Uhr