Entlastung des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 24.05.2023 | ö | 4.3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nach bereits erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2021 die Entlastung des 1. Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung im Sinne des Artikel 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2024 11:53 Uhr