Beschlussfassung über eingegangene Äußerungen im Rahmen der Unterrichtung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2023 ö beschließend 6.1

Beschluss

Abwägungsvorschlag:
Die beabsichtige 12. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach“ bezieht sich allein auf die Änderung der textlichen Festsetzung Nr. 1.630 des Urplans bzw. die Nr. 5.3 der 5. Änderung des Bebauungsplans. Die darin enthaltenen Festsetzungen, welche die Errichtung von Dachaufbauten und Dacheinschnitten untersagen, sollen durch die vorstehende Änderung gestrichen werden. Dadurch soll allein die Möglichkeit geschaffen werden, bei Bestandsgebäuden sowie bei Bauten, die auf dafür im Bebauungsplan planerisch bestimmten Baugrundstücken in der Zukunft errichtet werden können, die Satzung über örtliche Bauvorschriften zu Dachaufbauten (Dachaufbautensatzung) anwenden zu können.

Die im Einspruch genannten Grundstücke sind seit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Mühlbach“ aus dem Jahr 1987 als „Fläche für die Landwirtschaft“ planerisch und textlich festgesetzt. Die angestrebte 12. Änderung bewirkt keine Ausweisung von zusätzlichem Baurecht. Die planerischen Grundlagen bleiben unverändert.

Aus vorgenannten Gründen ist dem Einspruch nicht stattzugeben.

Beschlussvorschlag:
Der Einspruch wird zur Kenntnis genommen und der Abwägung gemäß Abwägungsvorschlag gefolgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.11.2023 08:52 Uhr