Entscheidung über das Entlassungsgesuch von GR Haidacher aus dem Ehrenamt des Gemeinderates (Feststellung der Voraussetzung gem. Art. 48 GLKrWG)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 18.10.2023 | ö | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Gesuch von Herrn Florian Haidacher auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderat zum 31.10.2023 wegen Verlegung seines Wohnsitzes Kenntnis.
Er stellt fest, dass gemäß Art. 48 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (GLKrWG) wegen Verlust der Wählbarkeit gemäß Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalwahlgesetz (GLKrWG) die Voraussetzung für die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderat vorliegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2024 13:52 Uhr