Beschlussfassung über einen Antrag auf 14. Änderung des Bebauungsplans "Kieferer Wiesen" im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB auf der FlNr. 383/4 (Änderungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den rechtverbindlichen Bebauungsplan „Kieferer Wiesen“ im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 383/4 (Spitzsteinstr. 10) gemäß beiliegender Entwurfsplanung dahingehend zu ändern, sodass ein zusätzliches Baufenster zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Vollgeschossen sowie zugehörigen Stellplätzen, einen Doppelcarport sowie einem Baufenster für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO entstehen.

Die Entwurfsplanung vom 09.10.2023 des Planers Christian Käsweber (Fa. Regnauer) ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. bei.

Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der oben genannten Punkte ermöglicht es den Eigentümern, auf dem großzügigen vorhandenen Grundstück (1.481 m²) notwendigen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Größe des Grundstücks hierfür optimal auszunutzen.

Da die Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Ausarbeitung und rechtliche Begleitung der Bebauungsplanänderung soll durch den Planungsverband München erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen zu beauftragen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens haben die Antragsteller vollumfänglich zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 13:52 Uhr