Bauvoranfrage zu Abriss und Neubau eines Einfamilienwohnhauses; Mühlauer Str. 52, FlNr. 987/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.02.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Technische Ausschuss stellt fest, dass das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen eines Bauantragsverfahrens in Aussicht gestellt werden kann. Eine Bewertung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB muss durch das Landratsamt Rosenheim – Kreisbauamt – erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2023 10:46 Uhr