Bauvoranfrage zu Abriss und Neubau eines Einfamilienwohnhauses; Mühlauer Str. 52, FlNr. 987/1
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.02.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 01.02.2023 | ö | beschließend | 6 |
Beschluss
Der Technische Ausschuss stellt fest, dass das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen eines Bauantragsverfahrens in Aussicht gestellt werden kann. Eine Bewertung der Erfüllung der Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB muss durch das Landratsamt Rosenheim – Kreisbauamt – erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 30.03.2023 10:46 Uhr