Beschlussfassung im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zur Plangenehmigung nach § 74 Abs. 6 VwVfG zur Errichtung einer Kuppelstelle auf FlNr. 54/7


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 01.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.02.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom geplanten Vorhaben, am südlichen Ortseingang eine für Bahnbetriebszwecke zwingend notwendige Kuppelstelle bzw. ein Schaltanlagengebäude zu errichten, Kenntnis.

Nach Abwägung und Wertung der rechtlichen Situation und der gegebenen Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamtes beschließt der Technische Ausschuss, im Plangenehmigungsverfahren nach § 74 Abs. 6 VwVfG die Zustimmung zum Vorhaben seitens der Gemeinde Kiefersfelden zur vorgelegten Planung zu erteilen.
Die Verwaltung wird zugleich beauftragt, bei der zuständigen Fachplanungsstelle der Deutschen Bahn darauf hinzuwirken, dass die Fassade des Bauwerks mit einer ansprechenderen Holzverschalung gestaltet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 30.03.2023 10:46 Uhr