Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.05.2023 ö beschließend 2.1

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, 
Eingang und Art der Stellungnahme

 
Eingang
Name
Stellungnahme
1
 
Deutsche Post AG
keine Stellungnahme
2
30.03.2023
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
Hinweise
3
07.03.2023
Deutsche Transalpine Ölleitung
keine Einwände
4
12.04.2023
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
keine Einwände
5
11.04.2023
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
keine Einwände
6
09.03.2023
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
keine Einwände; Hinweis
7
03.04.2023
Bayerisches Landesamt für Umwelt
keine Einwände
8
31.03.2023
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
keine Einwände
9
07.03.2023
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
keine Einwände
10
13.03.2023
Staatliches Bauamt Rosenheim
keine Einwände
11
 
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
keine Stellungnahme
12
08.03.2023
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
keine Einwände
13
21.03.2023
Polizeiinspektion Brannenburg
keine Einwände
14
 
Gemeindewerke Kiefersfelden
keine Stellungnahme
15
 
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
keine Stellungnahme
16
07.06.2023
Bayernets GmbH
keine Einwände
17
27.03.2023
ESB Energie Südbayern GmbH
keine Einwände
18
 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
keine Stellungnahme
19
 
E.ON Energie Deutschland GmbH
keine Stellungnahme
20
 
INNergie GmbH
keine Stellungnahme
21
08.03.2023
Regierung von Oberbayern - höhere Landesplanung
keine Einwände; Hinweis
21
13.03.2023
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
keine Einwände; Verweis auf RegObbn
22
06.04.2023
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
Hinweise
23
07.03.2023
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
Hinweis
24
 
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
keine Stellungnahme
25
 
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
keine Stellungnahme
26
11.04.2023
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
keine Einwände; Hinweise
27
21.03.2023
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
keine Einwände
28
 
Bayerngas GmbH
keine Stellungnahme
29
06.04.2023
Deutsche Bahn AG
keine Einwände

Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise

 
Eingang
Name
Stellungnahme
1
 
Deutsche Post AG
keine Stellungnahme
3
07.03.2023
Deutsche Transalpine Ölleitung
keine Einwände
4
12.04.2023
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
keine Einwände
5
11.04.2023
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
keine Einwände
7
03.04.2023
Bayerisches Landesamt für Umwelt
keine Einwände
8
31.03.2023
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
keine Einwände
9
07.03.2023
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
keine Einwände
10
13.03.2023
Staatliches Bauamt Rosenheim
keine Einwände
11
 
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
keine Stellungnahme
12
08.03.2023
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
keine Einwände
13
21.03.2023
Polizeiinspektion Brannenburg
keine Einwände
14
 
Gemeindewerke Kiefersfelden
keine Stellungnahme
15
 
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
keine Stellungnahme
16
07.06.2023
Bayernets GmbH
keine Einwände
17
27.03.2023
ESB Energie Südbayern GmbH
keine Einwände
18
 
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
keine Stellungnahme
19
 
E.ON Energie Deutschland GmbH
keine Stellungnahme
20
 
INNergie GmbH
keine Stellungnahme
24
 
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
keine Stellungnahme
25
 
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
keine Stellungnahme
27
21.03.2023
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
keine Einwände
28
 
Bayerngas GmbH
keine Stellungnahme
29
06.04.2023
Deutsche Bahn AG
keine Einwände

Beschlussvorschlag:
Der Technische Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass o. g. berührte Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        9 : 0

Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen 

2        Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Schreiben vom 30.03.2023

Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme verweist auf im umliegenden Bereich befindliche Telekommunikationsleitungen, welche durch die Maßnahme ggf. berührt sein könnten. Der Hinweis wird dem Bauherrn im Zuge der geplanten Bauausführung vorgelegt.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gem. Abwägung zur Kenntnis genommen und dem Bauherrn und Grundstückseigentümer vorgelegt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:        9 : 0


6        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom 09.03.2023

Abwägungsvorschlag
Der Hinweis auf die Meldepflicht von eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmälern wird dem Bauherrn im Zuge der geplanten Bauausführung vorgelegt.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gem. Abwägung zur Kenntnis genommen und dem Bauherrn und Grundstückseigentümer vorgelegt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:        9 : 0


21        Regierung von Oberbayern – Landesplanung, Schreiben vom 08.03.2023

Abwägungsvorschlag
Die Planung wurde im Rahmen der Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange dem Landratsamt Rosenheim – untere Naturschutzbehörde vorgelegt. Diese hat sich mit eigener Stellungnahme zur vorliegenden Planung geäußert.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gem. Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:        9 : 0


22        Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Schreiben vom 13.03.2023

Abwägungsvorschlag
-/-

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, auf die Abwägung zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Landesplanung wird verwiesen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:        9 : 0


23        Landratsamt Rosenheim – untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 06.04.2023

Abwägungsvorschlag
Die Begründung wird entsprechend dem Hinweis umformuliert. Inhaltlich hat sich an dieser nichts geändert. 

Die Anpassung der Planzeichnung mit Verwendung des Planzeichens 15.3 der Planzeichenverordnung (PlanzV) für Flächen für Garagen wird vorgenommen. 

Das in der Legende angegebene Planzeichen WE ist in der Planzeichnung nicht vorhanden, wird in der Planunterlage nun ergänzt.  

Unter Nr. 2.2 ist in der Festsetzung die zulässige Grundfläche explizit für ein Wohnhaus festgesetzt. Gemäß § 4 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind in einem allgemeinen Wohngebiet auch andere Nutzungen allgemein zulässig. Daher ist der Begriff des Wohnhauses aus der Festsetzung zu entfernen.

Unter Nr. 3.1 wird die generelle Zulässigkeit von geringfügigen oder darüberhinausgehenden Überschreitungen der Baugrenze festgesetzt. Da dies dem Regelungswillen eines Bebauungsplans widerspricht, wird dieser Passus vollumfänglich entfernt.

Laut Stellungnahme ist die ausschließliche Festsetzung einer Dachneigung von 24° für das Hauptgebäude ortsplanerisch nicht zu rechtfertigen und planungsrechtlich nicht zweckmäßig. Die Festsetzung orientiert sich jedoch an der textlichen Festsetzung Nr. 1.620 des Urplans „Schöffau“, die eine Dachneigung für alle Haupthäuser von 24° bestimmt. Diese Festsetzung wird zur einheitlichen Gestaltung der Dachneigung im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schöffau“ beibehalten.

Die im Entwurfsplan nicht festgesetzte Dachneigung für die Garage wird ergänzt.

Unter Nr. 3.2 ist im Entwurfsplan die Wandhöhe definiert. Um diese auf einen beständigen Bezugspunkt festzulegen, wird hier ein entsprechender Punkt in der Planfassung ergänzt.

Das in der Legende angeführte Planzeichen für den Gebäudebestand wird in der Planzeichnung nicht verwendet werden. Das in der Planzeichnung verwendete gelb eingezeichnete Planzeichen ist wiederum nicht in der Legende angegeben. 
Daher wird das in der Legende dargestellte graue Planzeichen durch das bereits in der Planzeichnung verwendete gelbe Planzeichen ersetzt.

Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird gem. Abwägung in Teilen gefolgt, entsprechende Hinweise werden zur Klarstellung aufgenommen. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis:        9 : 0


24        Landratsamt Rosenheim – untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 07.03.2023

Abwägungsvorschlag
Auf dem Grundstück befindet sich kein erhaltenswerter Gehölzbestand. Dabei handelte es sich lediglich um entsprechenden Schattenwurf auf dem vorliegenden Luftbild. Dies wurde mit der zuständigen Sachbearbeiterin entsprechend geklärt und abgesprochen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wir gem. Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:        9 : 0


26        Landratsamt Rosenheim – Brandschutz, Schreiben vom 11.04.2023

Abwägungsvorschlag
Hinsichtlich der Löschwasserbereitstellung ist festzuhalten, dass der nächstgelegene Oberflurhydrant ca.  m vom Vorhaben entfernt ist. Dort kann der allgemeine Brandschutz mit 48 m³/h über 2 Stunden sichergestellt werden.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Die Begründung der Bebauungsplanänderung wird entsprechend um den Punkt der Löschwasserversorgung ergänzt.

Abstimmungsergebnis:        9 : 0


B.        Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.08.2023 08:01 Uhr