Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 03.05.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 03.05.2023 | ö | beschließend | 2.1 |
Beschluss
Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange,
Eingang und Art der Stellungnahme
Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise
Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen
Die Stellungnahme wird gem. Abwägung zur Kenntnis genommen und dem Bauherrn und Grundstückseigentümer vorgelegt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Der Hinweis auf die Meldepflicht von eventuell zu Tage tretenden Bodendenkmälern wird dem Bauherrn im Zuge der geplanten Bauausführung vorgelegt.
Die Stellungnahme wird gem. Abwägung zur Kenntnis genommen und dem Bauherrn und Grundstückseigentümer vorgelegt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Die Planung wurde im Rahmen der Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange dem Landratsamt Rosenheim – untere Naturschutzbehörde vorgelegt. Diese hat sich mit eigener Stellungnahme zur vorliegenden Planung geäußert.
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Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen, auf die Abwägung zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern – Landesplanung wird verwiesen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Der Stellungnahme wird gem. Abwägung in Teilen gefolgt, entsprechende Hinweise werden zur Klarstellung aufgenommen. Die Planunterlagen werden entsprechend angepasst.
Auf dem Grundstück befindet sich kein erhaltenswerter Gehölzbestand. Dabei handelte es sich lediglich um entsprechenden Schattenwurf auf dem vorliegenden Luftbild. Dies wurde mit der zuständigen Sachbearbeiterin entsprechend geklärt und abgesprochen.
Die Stellungnahme wir gem. Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Hinsichtlich der Löschwasserbereitstellung ist festzuhalten, dass der nächstgelegene Oberflurhydrant ca. m vom Vorhaben entfernt ist. Dort kann der allgemeine Brandschutz mit 48 m³/h über 2 Stunden sichergestellt werden.
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Die Begründung der Bebauungsplanänderung wird entsprechend um den Punkt der Löschwasserversorgung ergänzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0