Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses; Dorfstr. 4, FlNr. 16
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.10.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 04.10.2023 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB teilweise zu erteilen.
Die gemäß Flächennutzungsplan festgesetzte Grünfläche ist auch weiterhin von Bebauung freizuhalten. Für das hier angedachte Doppelhaus wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Der angedachten Errichtung eines Einfamilienhauses auf der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Fläche „Dorfgebiet“ wird das Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2024 14:06 Uhr