Beschlussfassung 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Autobahnzubringer“


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer“. Die Änderung bezweckt im Wesentlichen die Erweiterung des bestehenden Handwerkbetriebes und damit die Sicherungen bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes wird auf Flurnummer 500 im nordwestlichen Teil des Plangebietes ein Baurecht mit einer Grundfläche von 200 m² (3 Vollgeschoße) geschaffen.  Ein bestehendes Baufenster (Grundfläche 150 m²; 2 Vollgeschoße) auf Flurnummer 471/1 wird in südöstliche Richtung auf Flurnummer 335 verschoben. Das Baufenster des bestehenden Geschäftsgebäudes wird um 216 m² (2 Vollgeschoße) in südwestlicher Richtung (Hangbereich) erweitert.

Mit der Erarbeitung des Planänderungsentwurfs mit Begründung wurde Architekt Sepp Horn, (Dipl.-Ing. TU), Kiefersfelden, beauftragt. Mit der Erstellung des Umweltberichtes wurde das Büro Umwelt u. Planung Landschaftsarchitekten Schwarzmann und Schneider, Rosenheim, beauftragt.
Dem Planänderungsentwurf vom 20.01.2018 wird zugestimmt. Dieser liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. 1 bei.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3, 4 und 4 a Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Auslegung des Planänderungsentwurfs mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Rathaus sowie durch Einstellung auf der gemeindlichen Homepage (www.kiefersfelden.de). Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:20 Uhr