2. Entscheidung über weitere Ergänzungen und Änderungen zum FNP-Planentwurf vom 18.10.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.03.2018 ö 6.2

Beschluss

  1. SO 2 „Sonder- und Gewerbegebiet zwischen BAB 93 und Eisenbahnlinie“. Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass auf Grund des aktuellen Planungsstandes der räumliche Geltungsbereich des Sondergebietes SO 2 gegenüber der bisherigen Darstellung deutlich verkleinert werden soll. Diese umfasst künftig nur noch den Bereich, der für die künftige Hotelnutzung vorgesehen ist (sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO; Zweckbestimmung Hotel, Tourismus (fluktuierender Fremdenverkehr)). Die verbleibenden, bisher als Sondergebietsfläche dargestellten Flächen, werden im neuen Planentwurf als Gewerbegebietsflächen (GE) dargestellt. Die nördlich des bisherigen Sondergebietes SO 2 gelegene Gewerbegebietsfläche bleibt unverändert. Gemäß dem Zielabweichungsbescheid vom 11.09.2015 wurden für den räumlichen Geltungsbereich des bisherigen Sondergebietes (Stand: 32. Änderung des FNP Kiefersfelden) insgesamt 800 m² Verkaufsflächen für den Einzelhandel (max. 200 m² je Einheit) genehmigt. Diese sollen im Rahmen eines erneuten Antrages auf Abweichung von den Zielen der Raumordnung gem. Art. 4 BayLplG auf die Gesamtfläche der Gewerbegebietsfläche der Fl.Nrn. 395/7, 396, 396/2, 396/3, 754/6 und 447/2 übertragen werden. Diese Übertragung soll bereits vorab im Planentwurf sowie der Begründung zum neuen FNP eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0

  1. SO 4 „Sondergebiet Gfallermühle“: Gemäß der Stellungnahme der Regierung vom 31.08.2017 im Beteiligungsverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl. Nrn. 941/2 und 941/4 (ehem. Pension „Edelweiß“) ist, auf Grund deren Lage im Außenbereich gem. § 35 BauGB, für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung zu Genehmigung des Bebauungsplanes, die Darstellung dieser Fläche als Sondergebietsfläche (sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO; Zweckbestimmung: Tourismus (fluktuierender Fremdenverkehr)) erforderlich. Der Gemeinderat beschließt die Darstellung dieser Fläche im räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Fl.Nrn. 941/2 und 941/4 als Sondergebiet SO 4 (sonstiges Sondergebiet gem. § 11 BauNVO; Zweckbestimmung: Tourismus (fluktuierender Fremdenverkehr)).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:21 Uhr