Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 5.2

Beschluss

Aufgrund der §§ 10 und 13 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Marmorwerk-Nord“ betreffend das Grundstück Fl.Nr. 181/942

§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Marmorwerk-Nord“ wird wie folgt geändert:

Von der Änderung betroffen ist das Grundstück, Fl.Nr. 181/942 an der Kufsteiner Straße/Steinmetzstraße. Die Begründung dafür ist der Anlass und die Planungsziele der 2. Bebauungsplanänderung.


Ebenfalls beabsichtigt die Gemeinde Kiefersfelden den rechtskräftigen Bebauungsplan vom 24.11.2016 mit der 1. Änderung vom 19.07.2017, im Bereich des ehemaligen Penny-Geländes (Fl.Nr. 181/9) wie folgt zu ändern:

Planzeichnung:
Gegenüber der 1. Änderung des Bebauungsplans wurden in der Planzeichnung 3 Treppenhäuser mit entsprechenden Ausbuchtungen der Baufenster festgesetzt. In der Nutzungsschablone wurde die Geschossflächenzahl für das ehemalige Penny-Gelände von 1,25 auf 1,4 m erhöht. Damit wird es möglich, die Neubauten entsprechend der städtebaulich angestrebten Gruppierung in der vorgesehenen Größe zu errichten.

Schriftliche Festsetzungen
Bei den schriftlichen Festsetzungen wurde in § 5 (8) die Maximalbreite für Dachgauben von 1,30 m auf 7,5 m erhöht. In § 2 (1) wurde die Maximaltiefe der Balkone von bisher 1,80 m auf 2,0 m (analog der Tiefe der Treppenhäuser) erhöht.

2. Auswirkungen der Bebauungsplanänderung auf den Umweltbericht.
Eine Auswirkung der Bebauungsplanänderung auf die im Umweltbericht vom 23.05.2013/ 07.08.2013 beschriebenen Schutzgüter ist nicht gegeben. Bei der Bilanzierung der versiegelten Flächen gibt es durch die 2. Bebauungsplanänderung keine Veränderung.


§ 2
Die Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:23 Uhr