Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für die Gemeinden im Landkreis Rosenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 7

Beschluss

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat von dem Vorhaben des Landkreises Rosenheim, analog zur geplanten Einführung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB), auch einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich ebenfalls aus dem Bayer. E-Government Gesetz sowie aus der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bayer. Datenschutzgesetz. Eine den Grundsätzen der Zweckvereinbarung über den Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) entsprechende Zweckvereinbarung wird derzeit vom Landkreis Rosenheim vorbereitet.

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Rosenheim über die Einführung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen für die an der Zweckvereinbarung teilnehmenden Kommunen des Landkreises. Die Bestellung eines gemeindlichen Datenschutzbeauftragen gem. Art. 8 Abs. 1 BayEGovG (z.Zt. Sebastian Bichler) bleibt davon unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:24 Uhr