Entscheidung über die Videoüberwachung des Rathausplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Videoüberwachung im Bereich des Rathausplatzes (öffentlicher Raum). Die Überwachung dient der Wahrnehmung des Hausrechtes 
(§ 6 b, Abs. 1, Nr. 2 BDSG) sowie der Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen (§ 6 b, Abs.1 Nr. 1 BDSG). Der zu überwachende Bereich ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift beiliegt, festgelegt. Auf die Videoüberwachung ist durch eindeutige Beschilderung hinzuweisen. Die Bestimmungen des § 6 b Bundesdatenschutzgesetzes (BDSB) über die Verwendung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten sind zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 15.06.2023 08:24 Uhr