Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Planauslegung (Wiederholungsverfahren)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 3.1

Beschluss

  1. Stellungnahmen o h n e Anregungen und Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange

  • Bayerisches Landesamt für Umwelt; Augsburg; Schreiben vom 10.04.2018
  • Landratsamt Rosenheim, Abt. Hoch- und Tiefbau; Schreiben vom 09.04.2018
(Es wird auf die Stellungnahme vom 09.11.2016 verwiesen. Diese Belange wurden mit 
Beschluss v. 04.04.2017 berücksichtigt)
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern; Schreiben vom 02.05.2018
  • Wasserwirtschaftsamt Rosenheim; Schreiben vom 23.03.2018
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, München; Schreiben vom 27.03.2018
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim; Schreiben vom 13.04.2018 (Es wird auf die Stellungnahme vom 25.08.2017 verwiesen. Diese Belange wurden mit Beschluss v. 18.10.2017 berücksichtigt)
  • Gemeinde Oberaudorf; Schreiben vom 06.04.2018
  • Eisenbahn-Bundesamt, München; Schreiben vom 03.05.2018
  • Bayerischer Bauernverband, GS Rosenheim; Schreiben vom 23.04.2018


2. Stellungnahmen von Privatpersonen lagen nicht vor.


3. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange


a) Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 24.04.2018

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde geht in Ihrer Stellungnahme vom 24.04.2018 im Rahmen der erneuten Anhörung insbesondere auf die überarbeitete Darstellung der vier Sondergebiete ein.
  • Die Darstellung des SO 1 „Grafenburg“ sowie die Darstellung des SO 3 „Abenteuerpark Outdoor-Camp“ entspricht nun in Darstellung und Zweckbestimmung der tatsächlichen Nutzung. Hierzu wird die Zustimmung der Behörde erteilt.
  • Die Darstellung des SO 4 „Gfaller Mühle“ kann gemäß der Stellungnahme bei Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung gebracht werden. Es wird empfohlen, um der Entstehung von Zweitwohnungen entgegenzuwirken, geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen, die diese Zweckbestimmung dauerhaft sichern.
  • Gemäß aktueller Stellungnahme der Regierung von Oberbayern entspricht die überarbeitete Darstellung des Gewerbe- und Sondergebietes (SO 2) zwischen BAB 93 und Eisenbahnlinie nicht den Anforderungen von Ziel 3.3 (Anbindungsziel) des LEP. Weiter wird auf die Abweichungen zum Zielabweichungsbescheid von 11.09.2015 hingewiesen.
  • Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Darstellungen der Sonderbauflächen SO 1, SO 3 und SO 4 keinen Erfordernissen der Raumplanung entgegenstehen. Für das SO 2 einschließlich Gewerbegebiet wird eine fehlende Anpassung an LEP 3.3 und somit ein Zielverstoß festgestellt.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Darstellung der Sonderbauflächen SO 1 und SO 3 den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und hierzu kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Feststellung zum SO 4 „Gfaller Mühle“ wurden bereits im Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt. Hier wurde durch grundbuchrechtliche Sicherung die Entstehung von Zweitwohnungen ausgeschlossen. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt im laufenden Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB. Bezüglich der Stellungnahme zu SO 2 (Gewerbegebiet zwischen BAB 93 und Eisenbahnlinie) wird auf den Bescheid des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 13.06.2018 über die Zulassung der Abweichung von einem Ziel der Raumordnung gem. Art. 4 BayLplG (Zielabweichung) für die Flächennutzungsplanaufstellung verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


b) Landratsamt Rosenheim, Abt. Bauleitplanung; Email vom 04.05.2018

In der Email vom 04.05.2018 werden Beanstandungen zur Planzeichnung vorgebracht. Insbesondere die unterschiedliche und uneinheitliche Darstellung von Verkehrsflächen wird beanstandet. Weitere Beanstandungen betreffen die Begründung des Flächennutzungsplanentwurfes. Abschließend wird festgestellt, dass ein Feststellungsbeschluss nur nach Vorlage der landesplanerischen Zustimmung zum Plan (Zielabweichung) erfolgen darf.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Beanstandungen durch eine redaktionelle Überarbeitung des Planentwurfes sowie des Entwurfes der Begründung zum Flächennutzungsplan bereits erledigt wurden. Weiter stellt er fest, dass durch den Bescheid des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 13.06.2018 die landesplanerische Zustimmung zur Darstellung des Sonder- und Gewerbegebietes zwischen BAB 93 und Eisenbahnlinie erfolgte. Ein Feststellungbeschluss kann somit erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


c) Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 07.05.2018

Die Stellungnahme vom 07.05.2018 deckt sich mit den Einwendungen und Vorbehalten, die die Behörde bereits in ihrer Stellungnahme vom 31.07.2017 vorgebracht hat. Die Beachtung und Berücksichtigung dieser Stellungnahme wurde bereits mit GR-Beschluss vom 18.10.2017 beschlossen.

Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss vom 18.10.2017 und sichert die Berücksichtigung dieser Belange zu.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


d) Landratsamt Rosenheim, Brandschutzdienststelle; Schreiben vom 11.04.2018

Das Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Rosenheim enthält keine Stellungnahme zum baulichen Brandschutz. Es enthält Hinweise und Empfehlungen für die Ausweisung neuer Gewerbe- und allgemeinen Baugebieten zum vorbeugenden- und abwehrenden Brandschutz (z.B. Löschwasserversorgung, 2. Rettungsweg, Aufstellflächen für die Feuerwehr).

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Empfehlungen des Kreisbrandrates bei künftigen Bauleitverfahren zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


e) Deutsche Bahn AG; DB Immobilien Region Süd; Schreiben vom 09.05.2018

Die DB AG geht in ihrer Stellungnahme auf infrastrukturelle Belange sowie immobilienrelevante Belange ein. Weiter gibt sie Hinweise für Bauten nahe der Bahnlinie. Diese allgemein gehaltenen Hinweise betreffen Immissionen, die durch den Bahnbetrieb an benachbarten Bebauungen entstehen können (Schall, Funkenflug, Abrieb, magnetische Felder). Weiter wird darauf hingewiesen, dass planfestgestellte Betriebsanlagen der Eisenbahn in die Bauleitplanung der Gemeinde nur nachrichtlich aufgenommen werden können. Insbesondere wird auf die eisenbahnrechtliche Widmung von Fl.Nr. 781 hingewiesen (Anmerkung: Fl.Nr. 781 gibt es gem. ALB nicht, vermutlich ist die Fl.Nr. 781/2 – Eisenbahnlinie gemeint).

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von diesen Hinweisen Kenntnis und sichert deren Berücksichtigung zu.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


f) Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Rosenheim; Schreiben vom 03.05.2018

Die BUND Kreisgruppe Rosenheim bestätigt in seinem Schreiben die Zustimmung zur Herausnahme einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Inntal-Süd“, diese wird begrenzt von der Bahnlinie im Westen, dem Inn im Süden, der Autobahn im Osten und dem Kieferbach im Norden. Nicht zugestimmt wird der Herausnahme des geplanten Gewerbe- und Sondergebietes zwischen Eisenbahn und nördlich des Kieferbaches (Punkt Nr. 1 der Stellungnahme). Die als Punkt 2 des Schreibens aufgelistete weitere Einwendung betrefft nicht das Gemeindegebiet der Gemeinde Kiefersfelden und ist deshalb nicht zu berücksichtigen (tel. abgestimmt).

Der BUND begründet die ablehnende Stellungnahme mit dem zusätzlichen Flächenverbrauch sowie mit dem Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen, der durch diese Planung entsteht. Kritisiert wird auch die Versiegelung weiterer Flächen. Grundsätzlich wird auch der Bedarf für dieses Gewerbegebiet in Frage gestellt.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme des BUND, Kreisgruppe Rosenheim, Kenntnis. Er weist darauf hin, dass es sich bei der Planung um keine zusätzliche Gewerbe- und Sonderbauflächen handelt. Das Gebiet wurde bereits im Rahmen der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kiefersfelden überplant und mit Bescheid vom 11.09.2015 durch das Bayer. Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat genehmigt. Lediglich die Aufteilung der Gewerbe- und Sonderbauflächen wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans überarbeitet. Grundsätzlich betont das Gremium die Notwendigkeit für die Schaffung neuer Arbeitsplätz vor Ort. Durch den Wegfall vieler Arbeitsplätze in der Vergangenheit, bedingt durch die Schließung des Autobahnzollamtes sowie der Marmor- und Zementindustrie, werden viele Gemeindebürger dazu gezwungen, Arbeitsplätze außerhalb des Gemeindegebietes aufzusuchen. Hierdurch entstehen neue Verkehrsströme, die durch zusätzlichen Verkehr die Verkehrsinfrastruktur belasten. Auch leidet das soziale Leben im Ort darunter, wenn viele Menschen auspendeln (Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Vereinsleben). Der Gemeinderat strebt deshalb weiterhin die Schaffung ortsnaher, hochwertiger Arbeitsplätze an. Der Gemeinderat beschließt, an den Planungen für ein Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Eisenbahnlinie und BAB 93, nördlich des Autobahnzubringers, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


g) Erzbischöfliches Ordinariat München; Schreiben vom 30.04.2018

Das Erzbischöfliche Ordinariat München bemängelt in seiner Stellungnahme vom 30.04.2018, dass trotz Beschluss vom 04.04.2017 die bereits angeregten Darstellungen kirchlicher Einrichtungen (Nebenkirche Nußlberg, Sebastianikapelle) im Planentwurf noch nicht umgesetzt wurden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die bereits mit Beschluss vom 04.04.2017 beschlossenen Darstellungen der genannten kirchlichen Einrichtungen im neuen Planentwurf umzusetzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:25 Uhr