Abwägung und Entscheidung über Anregungen/Bedenken aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 4.1

Beschluss

1. Stellungnahmen von Behörden ohne Anregungen/Bedenken

  • Regierung von Oberbayern; SG 24 - Höhere Landesplanungsbehörde 
    Regionaler Planungsverband Südostoberbayern 
  • Landratsamt Rosenheim; SG 65 - Wasserrecht 
  • Landratsamt Rosenheim; Abt. Hoch- und Tiefbau 
    Landratsamt Rosenheim; Kreisbrandrat 
  • Amt für ländliche Entwicklung, München 
  • Wasserwirtschaftsamt Rosenheim 
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim 
    Erzbischöfliches Ordinariat München 
  • DB AG; Abt. Immobilien; München 
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut 
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern, München 
    Landesfischereiverband e.V., Oberschleißheim 
  • Bayernwerk Netz GmbH, Kolbermoor 
  • Bayerischer Bauernverband; GS Rosenheim 
  • Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 
    Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH; München



2. Stellungnahmen von Behörden mit Anregungen/Bedenken 

(1) Landratsamt Rosenheim, Abt. Bauleitplanung; E-Mail vom 27.03.2018

Das Landratsamt Rosenheim (Abt. Bauleitplanung) regt in seiner Stellungnahme eine Überarbeitung des Planentwurfes hinsichtlich seiner Darstellungen gem. PlanzV an. 

Beschluss:
Bei einem persönlichen Abstimmungsgespräch konnte der Entwurfsverfasser den Planentwurf mit den zuständigen Sachbearbeitern des LRA Rosenheim abstimmen. Im vorliegenden Planentwurf wurde alle diese Anregungen eingearbeitet und berücksichtigt. Der Gemeinderat beschließt die Plandarstellung in der überarbeiteten Form.
 
Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Gemeinderat Ralf Wieser nahm an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.
 

(2) Landratsamt Rosenheim, Abt. Untere Naturschutzbehörde; Stellungnahme vom 06.04.2018

In seiner Stellungnahme (Nr. 1 der Stellungnahme) kritisiert die Untere Naturschutzbehörde die Überbauung der Ausgleichfläche für den Bebauungsplan "Am Rain". Weiter weist sie auf die Bedeutung der Waldfläche für das Orts- und Landschaftsbildes am Ortseingang hin. Der Kompensationsfaktor ist mit mind. 1,0 zu wählen. 

Beschluss:
Die Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Am Rain" wurde im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Autobahnzubringer" im Jahr 2012 bereits um 698 m² reduziert. Diese Herausnahme dieser Erweiterungsfläche wurde zum damaligen Zeitpunkt zwar an das LfU gemeldet. Die Zuordnung der herausgenommenen Flächen zu den einzelnen Flurstücken erfolgte aber nicht sachgerecht. Deshalb wird ein Teil diese Flächen immer noch als Ausgleichfläche gelistet und beurteilt. Der erforderliche Berichtigungsantrag wurde zwischenzeitlich gestellt. Die Ausgleichfläche für die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde auf FI.Nr. 64/136 (Bereich Inndamm, Höhe Pendlingstraße) kompensiert. Der Kompensationsfaktor wurde beim Umweltbericht zutreffend mit dem Faktor 1,0 angesetzt. Bei dem betroffenen Hangwald handelt es sich tatsächlich um ein Gebiet mit Bedeutung für das Landschaftsbild. Im Umweltbericht des Büros Umwelt und Planung, Rosenheim, wird darauf eingegangen. Die Bedeutung der baubedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut "Orts- und Landschaftsbild" wurde mit "Mittel" bewertet. Bei der Planung wurde versucht, den Eingriff auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Eine weitere Vermeidungsmaßnahme stellt die geplante Verwendung versickerungsfähiger Beläge für die PKW-Stellplätze dar. Eine alternative Planungsmöglichkeit bestand nicht, da die geplante Erweiterung des bestehenden Handwerkbetriebes am derzeitigen Standort für dessen Bestandsicherung notwendig ist. Gemäß Regionalplan der Region 18 sollen vorrangig bereits bestehende Standorte des produzierenden Gewerbes und Handwerkes ausgebaut werden. Nach Abwägung aller für die Entscheidung relevanten Belange wird, beschlossen an der bisherigen Planung festzuhalten.
 
zu Nr. 2 der Stellungnahme
Wie bereits im Umweltbericht des Büros Umwelt und Planung, Rosenheim, unter Punkt 4.1 festgestellt, dürfen unvermeidbare Rodungsarbeiten nur in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Gemeinderat Ralf Wieser nahm an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.


(3) Staatliche Bauamt Rosenheim; Stellungnahme vom 04.04.2018 

In seiner Stellungnahme weist das Staatliche Bauamt darauf hin, dass das Vorhaben im Bereich des Anbauverbots gem. Art. 23 BayStrWG liegt. Eine neue Zufahrt auf die St. 2589 (Autobahnzubringer) darf nicht errichtet werden. Um ein direktes Zufahren der Stellplätze von der St. 2589 zu verhindern, ist das Plangebiet entlang der St. 2589 einzufrieden. Der Mindestabstand zwischen dem befestigten Rand der Fahrbahn und dem am weitesten vorspringenden Bauteil des Plangebietes muss mindestens 5 Meter betragen. Im Bereich der Einmündung der Zementwerkstraße in die St. 2589 sind die Sichtfelder freizuhalten (keine Bepflanzung, Lagerung, Bebauung). Einer Ausnahme vom Anbauverbot gem. Art. 23 BayStrWG wird durch das Staatliche Bauamt Rosenheim nur bei Berücksichtigung dieser Feststellungen zugestimmt

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Berücksichtigung aller genannten Forderungen aus der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Rosenheim. 
  
Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Gemeinderat Ralf Wieser nahm an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. 


(4) Bayernnets GmbH, München. Stellungnahme vom 09.03.2018
 
In seiner Stellungnahme vom 09.03.2018 weist die Bayernnets GmbH darauf hin, dass entlang der als Ausgleichfläche für die 5. Bebauungsplanänderung vorsehende Teilfläche auf FI.Nr. 75/2 die Gashochdruckleitung Raubling - Kiefersfelden vorläuft. Eine Zustimmung zum Vorhaben erfolgt nur unter den im Schreiben aufgelisteten Auflagen. 

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass der Schutzstreifen für die Gashochdruckleitung die geplante Ausgleichfläche geringfügig (ca. 1 m Tiefe) überlappt. Der Gemeinderat beschließt, soweit erforderlich, die Berücksichtigung der genannten Schutzmaßnahmen auf der Ausgleichsfläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:25 Uhr