Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nrn. 754/6, 447/2, 396/2 und 396/3 zwischen Autobahn und Eisenbahnlinie (südlicher Teil), Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung über frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurnummern 754/6, 447/2, 396/2 und 396/3, Gemarkung Kiefersfelden (Fläche ca. 4,08 ha) aufzustellen. Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, gekennzeichnet.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird umgrenzt:

  1. Im Norden:        vom Gewerbegebiet der Fl.Nr. 395/7 und 396
  2. Im Osten:        von der Bundesautobahn A93 (Inntalautobahn)
  3. Im Westen:         vom Auweg (Gemeindeverbindungsstraße); Bahnlinie Kiefersfelden – Rosenheim
  4. Im Süden:         von der Staatstraße 2589

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in die Teilgebiete GE 1 bis GE 6 sowie ein Sondergebiet (Hotelnutzung) unterteilt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen Bauvorhaben verwirklicht werden, die von einem Vorhabenträger erarbeitet werden. Die erforderlichen Vorhaben- und Erschließungspläne sind mit der Gemeinde Kiefersfelden abzustimmen und werden Bestandteil des Bebauungsplans.

In den 6 Teilgebieten (GE) ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Für das Sondergebiet (SO) besteht die Zweckbestimmung Hotel u. Tourismus.

Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung von Reg.-Baumeister, Architekt, Klaus Immich, Gmund, zu. Dem Entwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan des Büro ATP Innsbruck Planungs-GmbH wird als Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren ebenfalls zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan liegen als Anlage 1 dieser Niederschrift bei. Das Büro Umwelt und Planung, Rosenheim, wird mit der Erstellung des Umweltberichtes beauftragt.

Der Gemeinderat beschließt weiter auf Grundlage dieser Planungsunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 und 4 a BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans im Rathaus und Veröffentlichung im Internet unter www.kiefersfelden.de/rathaus Rubrik „Bauleitplanung“. Dabei besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat stimmt weiter einer evtl. erforderlichen juristischen Überarbeitung und Ergänzung des Bebauungsplanes vor Beginn der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung gem. BauGB, zum Zwecke der rechtssicheren Ausformulierung des Planentwurfes, zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:26 Uhr