Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Mühlauer Straße (einschl. Fl.Nrn. 912/25 und 912/26) und Bergweg in Mühlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.08.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. §§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich zwischen Bergweg, Mühlauer Straße und Franz-Huber-Straße in Mühlbach (Fläche ca. 2 ha). Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, gekennzeichnet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird umgrenzt:

  1. im Norden: von der Mühlauer Straße sowie der nördl. Grenze der Flurnummern 912/25 und 912/26
  2. im Osten: von der Gemeindegrenze am Ende der Mühlauer Straße (nördl.Teil) und dem Anwesen Franz-Huber-Str. 8; Fl.Nr. 815  (südl. Teil)
  3. im Westen: von der Einmündung des Bergweges in die Mühlauer Straße
  4. im Süden: vom Bergweg sowie der Franz-Huber-Str. bis zum Anwesen Haus Nr. 8

Ziel der Bauleitplanung ist die Sicherstellung und Bewahrung des prägenden Landschaftsbildes dieser weithin sichtbaren Hanglage und die Berücksichtigung der besonderen topografischen Gegebenheiten bei der Darstellung von Bauflächen (Pkt. 8.2.2 und Pkt. 7.4 der Begründung zum neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kiefersfelden).

Mit der Planerstellung einschl. Begründung und Umweltbericht soll der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, München, beauftragt werden.

Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:28 Uhr