Anpassung der Herstellungsbeiträge und Gebühren für die Herstellung und Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kiefersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.11.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Kiefersfelden vom 03.09.2011 (in der Fassung vom 11.12.2014) festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS/EWS) sowie die Einleitungsgebühren (vgl. § 9 BGS/EWS) werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge sowie der Einleitungsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze sowie der Einleitungsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags- und Einleitungsgebührensätzen führen.

In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (Kommunalberatung Radlbeck, Straubing) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr (2019) abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen müssen.

Nach Abschluss o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags- und Einleitungsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/EWS zu rechnen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:31 Uhr