Bauanfrage von Herrn Akdogan Cafer zum Einbau von Dachgauben, Pendlingstraße 13, Fl.Nr. 64/37
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.02.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Pendlingstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 08:44 Uhr