Anfrage von Herrn Oliver Funk zum Neubau eines Carports für 2 PKW, Wiesenweg 19, Fl.Nr. 824


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.03.2018 ö vorberatend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach", Ergänzungsplan der Fl.Nrn. 821, 824 und 824/1 Dorfgebiet 
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Franz-Huber-Straße/Wiesenweg.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zur Anfrage von Herrn Dr. Funk wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:45 Uhr