Anfrage von Herrn Johann Peter Hagen zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Eingangsüberdachung und Kellerabgangsüberdachung, Geigelsteinstraße 24, Fl.Nr. 364/14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.03.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Kieferer Wiesen" allgemeines Wohngebiet.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Im Bebauungsplan ist eine Grundfläche von 150 m² für das Doppelhaus vorgesehen. Diese Festsetzung ist bereits jetzt (155,54 m²) überschritten.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zur formlosen Anfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.
Gemeinderat Sebastian Bleier nahm als Planfertiger an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 15.06.2023 08:45 Uhr