13. Änderung des Bebauungsplanes "Teilbebauungsplan Nr. 1 "Schöffau"", Antragsteller: Georg Brosig, hier: Beratung über eingegangene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarn, Satzungsbeschluss, Fl.Nrn. 271/8 und 271/116


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.03.2018 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat hat am 20. September 2017 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schöffau“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 271/8 und 271/116 an der Thierseestraße in folgenden Punkten zu ändern:
Neufestsetzung des Maßes der baulichen Nutzung. Auf dem Grundstück werden vier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage gemäß dem vorliegenden Plan der Firma Planwerker Holzerber GmbH, A-6352 Ellmau, vom 17.08.2017 möglich.

Begründung:
Die Planung für das Grundstück stammt aus dem Jahre 1967. Mit der Änderung wird dem Wunsch des Eigentümers entsprochen.
Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören.

Zur Bebauungsplanänderung haben sich ohne Einwendungen geäußert:

Bayernets GmbH
Regierung von Oberbayern
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Bayernwerk AG
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
Landratsamt Rosenheim –Kreisbrandrat-
IHK München
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Deutsche Telekom Technik GmbH
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Zur Bebauungsplanänderung haben sich mit Einwendungen geäußert:

Nachbar Annemarie Crepaz, Fl.Nr. 271/24, 
Die Gemeinde Kiefersfelden hat dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Fl.Nr. 271/8 und 271/116 in der Sitzung am 15.11.2018 zugestimmt. Es steht Frau Crepaz jederzeit frei, die Änderung des gesamten Bebauungsplanes zu beantragen.
Auch auf dem Grundstück der Fam. Crepaz besteht noch umfangreiches Baurecht.
Beschluss: Der Einwendung wird nicht stattgegeben. Abstimmung 11:0

Nachbar Johann Andrä, Fl.Nr. 566/3 
Die Einwendung von Herrn Johann Andrä ist richtig. Der Abstand des neu geplanten Hauses zum Grundstück Fl.Nr. 566/3 verringert sich. Der Planer hat auf Grund des Einwandes von Herrn Andrä das Haus noch 1 m von der Grundstücksgrenze abgerückt.
Die gesetzlich erforderliche Abstandsfläche wird eingehalten.
Beschluss: Der Einwendung wird nicht stattgegeben. Abstimmung 11:0

Nachbar Sebastian Andrä; Fl.Nr. 566/1, 
Herr Sebastian Andrä ist Teileigentümer der Fl.Nr. 566/1. Dieses Grundstück grenzt zwar an Fl.Nr. 271/116, welches im Bebauungsplan- Änderungsgebiet liegt, aber nicht bebaut werden kann. 
Beschluss: Der Einwendung wird nicht stattgegeben. Abstimmung 11:0

Nachbar Gert Mader, Fl.Nr. 271/7 
Die Einwendungen von Herrn Gert Mader sind nicht Gegenstand der Bauleitplanung (Entlüftung TG, Entwässerung des Rampengebäudes TG, Verkehrsspiegel an der Ausfahrt). 
Der technische Ausschuss beschließt, die Einwendungen von Herrn Mader beim späteren Bauantrag bzw. Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu berücksichtigen.
Beschluss: Der Einwendung wird nicht stattgegeben. Abstimmung 11:0

Landratsamt Rosenheim – Bauleitplanung SG 31
Die Einwendungen des Landratsamtes (inhaltliche Aussage zu § 2a BauGB, Anwendung BauNVO bzw. PlanZV) hatten nur redaktionelle Änderungen der Bebauungsplanänderung „Schöffau“ zur Folge und wurden vom Planer, der Planwerker Holzerber GmbH, in die Pläne eingearbeitet.
Beschluss: Die Einwendungen wurden in die Pläne eingearbeitet. Abstimmung 11:0

Der Vorgang wird zur Beschlussfassung an den Gemeinderat weitergeleitet. Der Technische Ausschuss ist gemäß der Geschäftsordnung vom 1.5.2014 nur bis zu einer Baukostensumme je Vorhaben von 1 Million € zuständig (§ 7 Abs. 3 Nr. 2).

Dem Gemeinderat wird folgender Satzungsbeschluss vorgeschlagen:

Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 13. Änderung des Bebauungsplanes „Schöffau“ betreffend die Grundstücke Fl.Nr. 271/8 und 271/116

§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Schöffau“ wird wie folgt geändert: 

Von der Änderung betroffene Grundstücke: Fl.Nr. 271/8 und 271/116, an der Thierseestraße

Begründung: 
Die Bebauungsplanung für die Grundstücke Fl.Nrn. 271/8 und 271/116 stammt aus dem Jahre 1967. Mit der Änderung wird dem Wunsch des Eigentümers entsprochen. 
Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann von der Umweltprüfung abgesehen werden. Im Übrigen gelten die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes weiter.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.


 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:45 Uhr