14. Änderung des Bebauungsplanes "Teilbebauungsplan Nr. 1 "Schöffau"", Antragsteller: Georg Wallner, hier: Beratung über eingegangene Stellungsnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarn, Satzungsbeschluss, Fl.Nr. 272


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.03.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat hat am 16. Januar 2018 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schöffau“ im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 272 an der Thierseestraße/Nußlbergweg nach dem Bestands- und Änderungsantrag von Frau Bernadette Winkler, Architektin, Dipl.Ing. (FH), Heiglhofstraße 89, 81377 München, zu ändern.

Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Flurnummer 272 soll es ermöglichen, dass als Ersatz für das bestehende, abzubrechende Anwesen, inkl. Nebengebäude nun 2 Einfamilienhäuser mit dem Grundstück gebaut werden. Die Vorgaben der GRZ und GFZ aus dem Bebauungsplan werden erheblich unterschritten, da das Grundstück durch Zukauf 1980 vergrößert wurde.
Im Übrigen gelten die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes weiter. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die neuen Gebäude erhalten 2 Vollgeschosse (KG, EG und DG).
OKFF der Gebäude ist im Vergleich zum Abbruch-Bestandsgebäude ca. 80 cm höher.
OKFF im Erdgeschoss = ca. 497,00 ü. NN

Zur Bebauungsplanänderung sind weder von den Nachbarn, noch von den Trägern öffentlicher Belange Einwendungen geäußert worden.

Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 13. Änderung des Bebauungsplanes „Schöffau“ betreffend das Grundstück Fl.Nr. 272

§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Schöffau“ wird wie folgt geändert: 

Von der Änderung betroffenes Grundstück:
Fl.Nr. 272, an der Thierseestraße

Begründung: 
Die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Flurnummer 272 soll es ermöglichen, dass als Ersatz für das bestehende, abzubrechende Anwesen, inkl. Nebengebäude nun 2 Einfamilienhäuser mit dem Grundstück gebaut werden. Die Vorgaben der GRZ und GFZ aus dem Bebauungsplan werden erheblich unterschritten, da das Grundstück durch Zukauf 1980 vergrößert wurde.
Im Übrigen gelten die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes weiter. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die neuen Gebäude erhalten 2 Vollgeschosse (KG, EG und DG).
OKFF der Gebäude ist im Vergleich zum Abbruch-Bestandsgebäude ca. 80 cm höher.
OKFF im Erdgeschoss = ca. 497,00 ü. NN

§ 2
Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:45 Uhr