Antrag auf Vorbescheid von Herrn Shkodran Popaj zum Neubau eines 5-Familienhauses mit Tiefgarage, König-Otto-Straße, Fl.Nr. 47/25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die König-Otto-Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Der Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt. Vor der nächsten Sitzung soll am Grundstück eine Ortsbesichtigung stattfinden. Der Bauherr soll den Umfang des Baukörpers auf dem Grundstück (Größe/Höhe) darstellen.
Das geplante Haus ist an der König-Otto-Straße 17,10 m breit. Der Planer wird gebeten zu prüfen, ob die ½ Abstandsfläche zulässig ist?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:47 Uhr