Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Franz Regauer zum Abbruch des bestehenden und Errichtung eines neuen Holzspänebunkers mit Überdachung der Nebenerwerbssäge bzw. Maschinenhalle, Auweg 26, Fl.Nr. 404


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Nachbargebäude Auweg 22, 24 und 26 sind in der Denkmalliste eingetragen:

„Auweg 22. Wandmalerei, drei Wandgemälde an der südlichen Giebelseite des Bauernhauses, 2. Hälfte 18. Jh.
nachqualifiziert
Auweg 24; Auweg 26. Bauernhaus, Einfirsthof, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Blockbauobergeschoss, Laube und verbretterter Hochlaube, Firstpfette bez. 1719;
ehem. Zuhaus, zweigeschossiger Satteldachbau init Zierbundgiebel und Außentreppe, 1. Hälfte 19. Jh., Ehem. Getreidekasten, zweigeschossiger Holzbau mit Flachsatteldach, teilweise Blockbauwänden, Laube und verbretterter Hochlaube, 18. Jh.
nachqualifiziert
Auweg 26. Zuhaus, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Blockbauobergeschoss und Laube, Firstpfette bez. 1722.
nachqualifiziert“

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.
Die erteilte Baugenehmigung (BG-2006-787 / Kiefersfelden) ist am 26.08.2017 abgelaufen. Der Bauherr hatte es versäumt, die Verlängerung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:47 Uhr