Bauantrag von Herrn Johannes Danner zum Neubau eines Stahlbeton-Rundbehälters zur Verwendung als Güllebehälter, Fl.Nrn 740 und 739


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 12

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche (seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiese/Sumpf) ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen! 


Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:47 Uhr