Anfrage der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für die Grundstück Fl.Nrn. 890/21, 890/20 und 890/22 in Mühlbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 02.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.05.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des „Teilbebauungsplanes Nr. 5 Mühlbach“ 1. Änderung und „Teilbebauungsplanes Nr. 5 Mühlbach“ Ergänzungsplan der Fl.Nrn. 890 T und 882/20 T (allgemeines Wohngebiet).

Die Anfrage entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Die überbaubare Fläche wird erhöht.
  • Die Gebäude werden höher.
  • Zusätzliche Nebengebäude sollen errichtet werden.

Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Hubertusweg bzw. Wiesenweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
 
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Der Anfrage wird zugestimmt.
Eine Änderung des Bebauungsplanes wird in Aussicht gestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:53 Uhr