Bauantrag von Herr Dipl.Ing. Thomas Grillmeier zur Errichtung von Außenwerbeanlagen am Haus Bahnhofstraße 32 (Bahnhof), Fl.Nr. 781/4
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.06.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 06.06.2018 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Bahnanlage ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 10
Datenstand vom 15.06.2023 08:54 Uhr