Antrag auf Vorbescheid der Firma JUVAMAX GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses, Am Buchzagl 1, Fl.Nr. 194


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.06.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist nicht gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. Die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Straße „Am Buchzagl“. Die Straße wurde am 01.01.2017 von einem beschränkt-öffentlichen Weg in eine Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Bayer. Straßen- und Wegegesetz). Für die Straße besteht eine Widmungsbeschränkung: Die Widmung ist in der Zeit vom 01.11. – 30.04. eines jeden Kalenderjahres auf die Nutzung als Fußweg beschränkt. Die Widmung ist in der Zeit vom 01.05. – 31.10. eines jeden Kalenderjahres auf die Benutzung „nur für Anlieger“ beschränkt.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Der Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt. Der Bauherr soll bis zur nächsten Sitzung mit einem Phantomgerüst den Standort des Hauses und der Stellplätze auf dem Grundstück, insbesondere die geplante Zufahrt, darstellen. Bei dieser Ortsbesichtigung soll dann auch geklärt werden, ob die Widmungsbeschränkung für die Straße aufgehoben werden soll.

Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:54 Uhr