Antrag von Herrn Ludwig Gierlinger auf Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" zum Anbau eines Carports, Gachenweg 3, Fl.Nr. 590/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.07.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Der geplante Carport liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die überbaubaren Grundstücksflächen sind durch die Baulinien und Baugrenzen in der Planzeichnung festgelegt (Nr. 1.310).

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird nicht erteilt.

Gemeinderat Sebastian Bleier nahm als Planer an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 15.06.2023 08:55 Uhr