Antrag von Frau Marion und Herrn Günter Engelbrecht auf Abweichung von der Satzung über örtliche Bauvorschriften, hier: Zaunhöhe, Marblingstraße 27, Fl.Nr. 271/83 und Bahnhofstraße 35, Fl.Nr. 781/68


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.10.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Das Grundstück Marblingstraße 27 liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 3 "Kohlstatt-" 3. Änderung (Mischgebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Bebauungsplan: Grundstückseinfriedungen, gleich welcher Art, müssen an Straßenzügen und entlang der Rollbahn 1,20 m hoch sein.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen der örtlichen Satzung.
  • Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen dürfen 1,30 m nicht übersteigen.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt.



Das Grundstück Bahnhofstraße 35 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen
.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen der örtlichen Satzung.
  • Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen dürfen 1,30 m nicht übersteigen.

Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:22 Uhr