Antrag von Frau Marion und Herrn Günter Engelbrecht auf Abweichung von der Satzung über örtliche Bauvorschriften, hier: Zaunhöhe, Marblingstraße 27, Fl.Nr. 271/83 und Bahnhofstraße 35, Fl.Nr. 781/68
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.10.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Grundstück Marblingstraße 27 liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 3 "Kohlstatt-" 3. Änderung (Mischgebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
- Bebauungsplan: Grundstückseinfriedungen, gleich welcher Art, müssen an Straßenzügen und entlang der Rollbahn 1,20 m hoch sein.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen der örtlichen Satzung.
- Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen dürfen 1,30 m nicht übersteigen.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zugestimmt.
Das Grundstück Bahnhofstraße 35 liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen
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Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen der örtlichen Satzung.
- Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen dürfen 1,30 m nicht übersteigen.
Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 09:22 Uhr