Tekturbauantrag von Frau Elisabeth Schur zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung eines Wohnhauses mit zwei WE, einer Garage, drei Stellplätzen, hier: Balkon SO_Seite, Garage direkt a. d. Grenze und Carport, Danziger Str. 17, Fl. 330/40
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.10.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Das gemeindliche Einvernehmen zum Tektur-Antrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.06.2023 09:22 Uhr