Bauantrag der Firma Ströer Media Deutschland GmbH zur Errichtung einer beklebten und beleuchteten Großflächentafel, Kufsteiner Straße 24, Fl.Nr. 99/31


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.10.2018 ö beschließend 13

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
 
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Die geplante Werbeanlage liegt in unmittelbarer Nähe zur Fußgängerampel an der Staatsstraße. Der technische Ausschuss befürchtet, dass die Verkehrsteilnehmer von der Werbeanlage abgelenkt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

Datenstand vom 15.06.2023 09:22 Uhr