Tekturbauantrag von Herrn Shkodran Popaj zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit einer Wohnung, Bahnhofstraße 45, Fl.Nr. 103/2, hier: Fassadenänderung, Carport 12 m unmittelbar an der Westseite, Treppenaufgänge, Dach mit Attika,


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.11.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Tektur wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Datenstand vom 15.06.2023 09:23 Uhr