Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren von Herrn Georg Brosig zum Neubau einer Wohnhausanlage (4 Häuser, Tiefgarage, Müllhäuschen, Fahrradabstellplatz), Thierseestraße 48, Fl.Nr. 271/8


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.11.2018 ö informativ 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Schöffau" 13. Änderung (Wohnbaufläche).
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieser Bebauungsplanänderung.
  • Eine Genehmigungsfreistellung durch die Gemeinde kann nicht erfolgen (Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten ≥ 5.000 m²!).
  • Die Vorlage wird als Antrag auf Baugenehmigung weiter behandelt und zuständigkeitshalber an den Gemeinderat Kiefersfelden weitergeleitet (Baukosten ≥ 1.000.000 €).

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Eine Genehmigungsfreistellung durch die Gemeinde kann nicht erfolgen (Brutto-Grundfläche der Nutzungseinheiten ≥ 5.000 m²)!
Die Vorlage wird als Antrag auf Baugenehmigung weiter behandelt und zuständigkeitshalber an den Gemeinderat Kiefersfelden weitergeleitet (Baukosten ≥ 1.000.000 €).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:23 Uhr