Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet). Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet.
Der Grundstückseigentümer hat mit Schreiben vom 14.08.2018 (Eingang: 22.08.2018) die Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet) für seine beiden Grundstücke Fl.Nrn. 589/3 und 589/5 beantragt.
BEGRÜNDUNG:
Die Änderung des Bebauungsplans im Bereich der Flurnummern 589/3 und 589/5 soll es ermöglichen, dass als Ersatz für das bestehende, abzubrechende Anwesen, nun ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück gebaut werden kann. Das Grundstück wurde durch Zukauf vergrößert.
Die Vorgaben für das Baufenster aus dem Bebauungsplan sind somit nicht mehr aktuell.
Ebenfalls soll aus konstruktiven und gestalterischen Gründen ein Satteldach mit nur 17° Dachneigung gebaut werden.
Der derzeitige Bebauungsplan erlaubt nur 24° Dachneigung.
lm übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans weiter.
Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Das neue Gebäude erhält 2 Vollgeschosse (EG und DG).
Der technische Ausschuss hat am 05.09.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Schöffau“ im Bereich der Fl.Nrn. 589/3 und 589/5 auf Grundlage der Planung von Architekt Dipl.Ing. Michael Pollak, Erlangen, zu ändern.
Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange waren zu den Änderungen zu hören.
Zur Bebauungsplanänderung haben sich ohne Einwendungen geäußert:
Handwerkskammer für München und Oberbayern
IHK München und Oberbayern
Vodafone Kabel Deutschland
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
Regierung von Oberbayern
Bayerischer Bauernverband
Bayernets GmbH
Satzungsbeschluss:
Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 15. Änderung des Teilbebauungsplanes „Schöffau“ betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 589/3 und 589/5
§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Schöffau“ wird wie folgt geändert:
Von der Änderung betroffene Grundstücke:
Fl.Nr. 589/3 und 589/5, am Schwaighoferweg
Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans im Bereich der Flurnummern 589/3 und 589/5 soll es ermöglichen, dass als Ersatz für das bestehende, abzubrechende Anwesen, nun ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück gebaut werden kann. Das Grundstück wurde durch Zukauf vergrößert.
Die Vorgaben für das Baufenster aus dem Bebauungsplan sind somit nicht mehr aktuell.
Ebenfalls soll aus konstruktiven und gestalterischen Gründen ein Satteldach mit nur 17° Dachneigung gebaut werden.
Der derzeitige Bebauungsplan erlaubt nur 24° Dachneigung.
lm übrigen gelten die Festsetzungen des Bebauungsplans weiter.
Die Grundzüge der Planung bleiben unberührt.
Das neue Gebäude erhält 2 Vollgeschosse (EG und DG).
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.