Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Holz-Gartenhauses; Am Unteren Hammer 5, Fl.Nr. 137/30


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2024 ö beschließend 10

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zuzustimmen und das gemeindlichen Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Eine Umsetzung des Vorhabens steht jedoch in Abhängigkeit von der Entscheidung des Landratsamts Rosenheim über die mögliche Abweichung von bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Hierauf ist im Genehmigungsbescheid gesondert hinzuweisen.

Der Bauherr ist gemäß Bescheid zudem darauf hinzuweisen, dass im Falle notwendiger Kanalarbeiten, welche durch das Gartenhaus und die Aufstellfläche beeinträchtigt werden, diese auf dessen Kosten zurückgebaut werden müssen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2024 08:08 Uhr