Beschlussfassung über eingegangene Äußerungen im Rahmen der Unterrichtung nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.04.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Sofern keine frühzeitige Beteiligung im Sinne des § 3 Abs.1 BauGB stattfindet, ist der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Möglichkeit einzuräumen, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten und innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern zu können.
Über die Ziele und Zwecke der Planung sowie über die Möglichkeit zur Äußerung wurde die Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung vom 05.02.2024 in Kenntnis gesetzt. Die Frist zur möglichen Äußerung war vom 07.02.2024 bis 07.03.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der durchgeführten Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Möglichkeit zur Äußerung zur gegenständlichen Bebauungsplanänderung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB Kenntnis.

Des Weiteren nimmt der Gemeinderat zur Kenntnis, dass bezüglich der 14. Änderung des Bebauungsplans „Kieferer Wiesen“ keine Äußerungen aus der Öffentlichkeit erfolgten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.05.2024 15:48 Uhr