Entscheidung über künftige Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.11.2024 ö 3

Sachverhalt

Vorberatung Verwaltungs- und Finanzausschuss am 11.11.24
Urteil Bundesverfassungsgericht vom 10.04.2018
Bayerisches Grundsteuergesetz vom 10.12.2021 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom vorgestellten Sachverhalt Kenntnis. Er beschließt, die Hebesätze für die Grundsteuern A und B unverändert bei 320 % zu belassen. Weiter beschließt er, zum 01.01.2025 eine Hebesatzsatzung für die Grundsteuer zu erlassen. Der Satzungsentwurf liegt als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift bei und ist Teil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2024 14:38 Uhr