Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans "Kaiserreich - nordöstlicher Teil"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Firmen Dynafit und Audi beabsichtigen, auf dem Grundstück des Dynafit-Headquarters weitere bauliche Anlagen zu errichten. Geplant ist die Errichtung einer überdachten Ladestation für E-Autos („charging-hub“) der Firma Audi, sowie eine „Freiflächen-PV-Anlage“, welche sich über die Tiefgaragenabfahrt sowie einige Stellplätze erstrecken soll.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich – nordöstlicher Teil“.
Die geplanten Vorhaben sind nicht von der derzeit gültigen Fassung des Bebauungsplans abgedeckt. Daher bedarf es einer Änderung des Bebauungsplans. Der Bauherrenvertreter hat mit formlosen Antrag vom 04.02.2025 die Änderung des Bebauungsplans beantragt.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Antrag auf Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 04.02.2025 sowie dem beabsichtigten Bauvorhaben Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kaiserreich – nordöstlicher Teil“ (Fl.Nr. 396) auf Grundlage beiliegender Entwurfsplanung zu ändern.

Die Entwurfsplanung vom 18.12.2024 des Architekturbüros Barozzi/Veiga, Chur (Schweiz), ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. 2 bei.

Durch die geplante Änderung wird kein Grundzug der Planung berührt. Die Änderung soll daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren entsprechend in die Wege zu leiten.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Ausarbeitung und rechtliche Begleitung der Bebauungsplanänderung soll durch den Planungsverband München und der Rechtsanwaltskanzlei Döring Spieß erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, entsprechende Beauftragungen vorzunehmen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens sind vollumfänglich durch den Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2025 11:42 Uhr