4. Vorberatung über die Änderung der Satzung über örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 02.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö vorberatend 8

Sachverhalt

1. Vorberatung am 01.06.2022
2. Vorberatung am 03.08.2022
3. Vorberatung am 03.05.2023 jeweils im Technischen Ausschuss.

Nach rechtlichen Abstimmungsgesprächen und der Schwierigkeit, pauschale Befreiungen hinsichtlich „historischer Baulinien“ in einer Satzung zu verankern, schlägt die Verwaltung vor, die Regelungen zu Abständen zu Verkehrswegen allein für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sowie Garagen und Carports beizubehalten.
Abstände für Hauptgebäude ergeben sich zum einen aus den allgemeingültigen Abstandsflächenregelungen des Art. 6 BayBO und zum anderen aus den im Innen- und Außenbereich zur Bewertung herangezogenen vorhandenen Baulinien und den Baugrenzen in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen.
Wichtig erscheint vielmehr die Regelung für Nebenanlagen, Garagen und Carports beizubehalten, da durch solche Anlagen oft Einfahrtsbereiche und Sichtdreiecke eingeschränkt werden könnten und eine Freihaltung des direkten Straßenraumes aus städtebaulicher Sicht anzustreben wäre.

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom neu vorgelegten Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden Kenntnis.

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss, dem Gemeinderat den Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden zu empfehlen und leitet den Sachverhalt an diesen weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2025 16:32 Uhr